Wir benachrichtigen unsere Leser, daß ab dem 1. Februar 2011 wird ein dreimaliges innerhalb von 3 Monaten Nicht-Abholen der in der Ausleihe der Universitätsbibliothek zuvor bestellten Bücher als Folge zur Sperrung des Biliothekskontos führen. Die Sperre wird nach einem persönlichen Erscheinen des Nutzers in der Ausleihe mit seiner Bibliothekskarte behoben. Gleichzeitig möchten wir informieren, daß 3 Mal aus diesem Grund erfolgte Sperrung des Konots wird zur Sperrung des Leserkontos für mindestens 3 Monate führen und wird erst nach einem persünlichen Erscheinen des Nutzers in der Ausleihe der Universitätsbilbiothek behoben.
ACHTUNG!
Die Strafe für säumige die Leihfrist der Bücher berechnet auch bei der Blockierung Ihres Darlehens führen.
[2011-11-11]
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